Discussion:
Verlustvortrag Fernstudium
(zu alt für eine Antwort)
Mika
2003-12-05 15:49:04 UTC
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hallo zusammen,
ich mache gerade eine ausbildung zum industriekaufmann und habe dieses
jahr noch ein fernstudium angefangen.
jetzt meine frage, kann ich einen verlustvortrag einreichen, obwohl
ich durch die ausbildung geld verdiene (ausbildungsgehalt wird nicht
versteuert).

ich wär super dankbar über tips
cu
micha
Michael Meyer
2003-12-06 12:57:42 UTC
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Post by Mika
jetzt meine frage, kann ich einen verlustvortrag einreichen, obwohl
ich durch die ausbildung geld verdiene (ausbildungsgehalt wird nicht
versteuert).
Klär mich mal auf, wie kann man als Privatperson denn einen
Verlustvortrag einreichen?

IMHO kann man die Kosten nur von der Steuer absetzen, aber auch nicht
mehr...
Jens Müller
2003-12-06 16:20:43 UTC
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Post by Mika
ich mache gerade eine ausbildung zum industriekaufmann und habe dieses
jahr noch ein fernstudium angefangen.
jetzt meine frage, kann ich einen verlustvortrag einreichen, obwohl
ich durch die ausbildung geld verdiene (ausbildungsgehalt wird nicht
versteuert).
Wieso das denn nicht? Schwarzarbeit?
--
"Wehrgerechtigkeit als sozialpolitischer Luxus. Gleichheit und Gerechtigkeit als
Zeitgeisterscheinung. Wes Geistes Kind ist der [=Volker Zastrow] eigentlich?"
Simon Theissen in <a9rrvg$5ck9i$***@ID-28635.news.dfncis.de>
in de.soc.pflichtdienste
Mika
2003-12-07 12:11:14 UTC
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ich liege noch unter der besteuerungsgrenze, bekomme monatl. ca. 680
euro(brutto) lehrlingsgehalt.
da mein studium, das ich nebenher noch mache ein privates ist und
nicht vom staat gezahlt wird, zahle ich jeden monat 150 euro und habe
ja noch weiere ausgaben wie z. b. bücher usw.

normalerweise zieht man die werbekosten doch von den steuerabgaben ab,
da ich aber unter der besteuerungsgrenze liege und keine steuern
zahle, müsste es doch möglich sein einen verlustvortrag für das
nächste jahr zu machen, sobald ich ausgelernt bin und dann steuern
zahlen muss....? oder?
Sven C. Berger
2003-12-07 21:17:21 UTC
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Post by Mika
normalerweise zieht man die werbekosten doch von den steuerabgaben ab,
da ich aber unter der besteuerungsgrenze liege und keine steuern
zahle, müsste es doch möglich sein einen verlustvortrag für das
nächste jahr zu machen, sobald ich ausgelernt bin und dann steuern
zahlen muss....? oder?
Du kannst natürlich eine ganz normale ESt-Erklärung einreichen, Deine
sämtlichen Einkommen incl. Ausbildungsvergütung angeben und die Ausgaben
für das Studium als Werbungskosten deklarieren. Wenn dann ein negatives
Einkommen übrig bleibt - Glück gehabt und selbiges im nächsten Jahr
abfrühstücken.

Ciao,
Sven
Jens Müller
2003-12-08 09:02:23 UTC
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Post by Mika
normalerweise zieht man die werbekosten doch von den steuerabgaben ab,
Hu? Nein!
--
Denn: "Sodele" ruft in Schwaben der, der zum Orgasmus gekommen ist,-
wenn der zweite dann auch "fertig" ist, ruft er/sie "Jetzetle"!
Heinz D. Trost in <***@onlinehome.de> in de.soc.recht.misc
Martin Macke
2003-12-09 17:18:20 UTC
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Post by Mika
normalerweise zieht man die werbekosten doch von den steuerabgaben ab,
da ich aber unter der besteuerungsgrenze liege und keine steuern
zahle, müsste es doch möglich sein einen verlustvortrag für das
nächste jahr zu machen, sobald ich ausgelernt bin und dann steuern
zahlen muss....? oder?
Ich habe gehoert, dass diese Jahr der Bundesfinanzhof(?) entschieden hat,
dass genau dieses bei Berufspilotenausbildungskosten der Lufthansa
funktioniert.

Martin
--
PGP Public Key: http://www.macke.de/PGPKey/PublicKey.asc
Fingerprint: 7AC7 B5CF 413D A774 22E8 AEFB A670 29A4 509C B605
Sven C. Berger
2003-12-09 21:18:00 UTC
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Post by Martin Macke
Post by Mika
normalerweise zieht man die werbekosten doch von den steuerabgaben ab,
da ich aber unter der besteuerungsgrenze liege und keine steuern
zahle, müsste es doch möglich sein einen verlustvortrag für das
nächste jahr zu machen, sobald ich ausgelernt bin und dann steuern
zahlen muss....? oder?
Ich habe gehoert, dass diese Jahr der Bundesfinanzhof(?) entschieden hat,
dass genau dieses bei Berufspilotenausbildungskosten der Lufthansa
funktioniert.
Werbungskosten werden aber nicht von den 'Steuerabgaben' abgezogen,
sondern von den Einkünften zur Ermittlung des 'zu versteuernden Einkommens'.

Ciao,
Sven

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