Moin!
Post by Michael WuestDie genaue Bewertung (also Gründe warum durchgefallen) kennen wir
nicht, wir dürfen aber mal ne halbe Stunde Einsicht nehmen.
Da heißt es in der DPO einer FH in Niedersachsen:
"Auf Antrag des Studierenden ist die Bewertung der schriftlichen
Prüfungsleistung zu begründen; dabei sind die tragenden..."
"Ist die [...] Diplomprüfung endgültig nicht bestanden [...], so erteilt der
Vorsitzende des Prüfungsausschusses hierüber einen schriftlichen Bescheid,
der mit einer Rechtsbehelfsbelehrung..."
"Ablehnende Entscheidungen und andere belastende Verwaltungsakte, die nach
dieser PO getroffen werden, sind schriftlich zu begründen, mit einer
Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen und nach § 41 VwVfG bekanntzugeben.
Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Zugang des
Bescheides Widerspruch beim PA nach den §§68 ff. der VwGO eingelegt
werden."
Ich würde also die DPO nocheinmal durchsehen (nur zur Sicherheit), dann mal
in der Bibliothek fragen, was da an Vorschriften, Ordnungen und dgl. steht
und einen Blick reinwerfen. Und wie schon vorgeschlagen im Sekretariat
(z.B. des Studiendekans) nachfragen, ob man dort dazu näheres weiß.
Bringt das alles nichts würde ich einen Termin mit dem Studiendekan,
ersatzweise Dekan machen (die sollten für das Thema offen sein).
Auch immer wieder lohnenswert: ein Blick in das Hochschulgesetz deines
Landes. Sollte sich die Hochschule querstellen (und ich kann mir nicht
vorstellen, dass das Hochschulgesetz keinen schriftlichen Bescheid
vorsieht) wäre eine Beratung durch einen Anwalt aus dem Bereich
Verwaltungsrecht angeraten.
Viel Erfolg,
Michael.
--
Liebe ist unsere Suche nach dem verlorenen Paradies.